Wir erklären Ihnen „Panoramafreiheit“
Sie suchen nach einer angemessenen Erläuterung für Panoramafreiheit? Unser Lexikon beabsichtigt, Sie zu informierten Interessenten machen, der sich sehr gut informiert fühlt. Aufgrunddessen bieten wir Ihnen das unser Meinung nach Signifikanteste über Panoramafreiheit:
Was bedeutet Panoramafreiheit?
Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts. Diese erlaubt es jedermann, urheberrechtlich geschützte Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung. Unabhängig vom Urheberrecht können jedoch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer Fotografie entgegenstehen: das Eigentumsrecht am Grundstück mit dem daraus resultierenden Hausrecht, Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes oder Sicherheitserwägungen (etwa bei militärischen Anlagen). Siehe dazu: Bildrechte, Google-Street-View-Kontroverse.
Gibt es eine Verbindung zwischen Panoramafreiheit und Fotografie ?
Erforderlich für die Panoramafreiheit ist, dass das geschützte Werk (z.B. das Haus, bzw. sein Design oder das Kunstwerk) dauerhaft an seinem Standort installiert ist. Aus diesem Grund war z.B. auch die Veröffentlichung von Fotos von Christos Reichstagsverhüllung über die aktuelle Tagesberichterstattung hinaus unzulässig, da es sich um die lediglich vorübergehende Installation eines Kunstwerkes handelte. Nationales Recht ist dabei zu beachten, da es die Panoramafreiheit z.B. in Frankreich nicht gibt! Dadurch sind beispielsweise die Lichtinstallation am Eiffelturm oder die Glas-Pyramide des Louvres urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Genehmigung veröffentlicht werden. Entscheidend für die Frage, welches nationale Recht jeweils gilt, ist nach deutschem Rechtsverständnis der Ort, an dem die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nutzung usw. geschieht. D.h.: die Veröffentlichung eines Fotos der Eiffelturm-Lichtinstallation ohne Genehmigung ist in Frankreich unzulässig, in Deutschland jedoch unter Umständen erlaubt, dann nämlich, wenn die Lichtinstallation als “dauerhaft angebracht” angesehen wird. (“Dauerhaft angebracht” im Sinne des UrhG ist etwas z.B. dann, wenn zum Zeitpunkt der Installation noch nicht feststeht, wann und ob überhaupt das geschützte Werk wieder entfernt werden soll.)
Sie können außer “nur” Panoramafreiheit
Wir hoffen, Sie über Panoramafreiheit gut informiert zu haben. Wir informieren Sie auf unserem Lexikon über weit mehr als eintausend Fachbegriffe. So finden Sie beispielsweise auch Informationen über Panoramakamera. Als Fotograf Hannover haben wir das Ziel, Sie im bestmöglichen Licht darzustellen.